Seitenkopf Mittwoch, 22. Mai 2013 - 4:54 als Startseite | Kontakt | Impressum | AGB Anzeige Suche:
Nachrichten
Verbraucherzentrale Niedersachsen hilft beim Anbieterwechsel
Ökostrom – vor Wechsel informieren

KREIS OSTERODE. Angesichts der Reaktorkatastrophe in Japan wollen auch niedersächsische Verbraucher weg vom Atom-, und hin zum Ökostrom. Einige Energieanbieter locken wechselwillige Kunden jetzt verstärkt mit Bezeichnungen wie „Ökostrom“, „Umweltfreundlicher Strom“ oder „Atomfreier Strom“.

„Der Begriff Ökostrom ist gesetzlich nicht geschützt“, warnt Karin Goldbeck, Juristin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Viele Stromanbieter nutzen diese Grauzone: Vorhandene Strommengen werden beispielsweise durch den Erwerb sogenannter RECS-Zertifikate umetikettiert. Diese Grünstromzertifikate gelten als Herkunftsnachweis für erneuerbare Energien und stammen unter anderem von Wasserkraftwerken aus Skandinavien. So lässt sich deutscher Kohle- oder Atomstrom ganz legal in Ökostrom umwandeln.
Informationen und Beratung zu Ökostrom und zum Stromanbieterwechsel gibt es in der Osteroder Beratungsstelle der Verbraucherzentrale, Rollberg 3. Ausführliche Angaben und Erläuterungen zum Thema bieten darüber hinaus die Verbraucherinformationen „Tipps zum Anbieterwechsel – Strom“ sowie „Tipps zum Anbieterwechsel – Ökostrom“. Beide können auf der Internetseite unter: www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de unter „Energiepreise“ heruntergeladen werden.
Die Verbraucherzentrale rät: Wer zu einem „Ökostromanbieter“ wechseln möchte, sollte darauf achten, dass tatsächlich in den Ausbau erneuerbarer Energien investiert wird, keine zusätzlichen Stromtarife auf Atomstrom- oder Kohlekraftwerks-Basis angeboten werden und auch wirklich nicht mit Strom aus solchen Quellen gehandelt wird.
Zurzeit entsprechen nur vier Ökostromanbieter auf dem deutschen Markt diesen Vorgaben, teilt die Verbraucherzentrale Niedersachsen mit. Diese vier Anbieter sind: Elektrizitätswerke Schönau (EWS), LichtBlick, Greenpeace Energy und die Naturstrom AG. Auch die Ökostromangebote von Stadtwerken sollten genau geprüft und konkrete Angaben zum Strommix eingeholt werden.
Zertifikate wie die „OK-Power Label“, „Grüner Strom Gold“, „Grüner Strom-Silber“ oder „TÜV-Zertifikate“ klären über den ökologischen Nutzen von Produkten auf. Genaueres Hinsehen ist aber auch hier notwendig, denn die Vergabekriterien und der damit einhergehende Umweltnutzen unterscheiden sich voneinander. Wechselwillige sollten aber erst prüfen, zu welchem Datum der bestehende Vertrag gekündigt werden kann. rtl/red

HarzKurier: 04. April 2011
druckenversenden

Leserbriefe Kommentar hinzufügen
Äußern Sie jetzt Ihre Meinung zu dieser Nachricht!

Aktuelle Artikel dieser Rubrik
Der Entwicklung voraus gewesen
Den Nachwuchs am Ort halten
Schlaganfall im Mittelpunkt
Mit Elster kommt man leichter an sein Geld
Eintauchen in vergangene Welten

Übersicht

Ältere Artikel finden Sie in unserem Archiv

zurück
Copyright © 2011 Harz Kurier - Screendesign und Programmierung © 2005 lopri.net RSS
Anzeige