Osterode. Das Landgericht Göttingen verurteilt den 36-Jährigen zu drei Jahren Haft. Er hatte unter anderem einen Audi SQ7 eines Osteroder Autohauses „entführt“.

Im Prozess um die Unterschlagung von hochwertigen Autos bei vermeintlichen Probefahrten hat das Landgericht Göttingen einen 36-jährigen Mann aus Montenegro zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Das Gericht befand den Angeklagten des Betruges in zwei Fällen für schuldig, jeweils in Tateinheit mit Urkundenfälschung und Fahren ohne Fahrerlaubnis. In das Urteil ist eine frühere Strafe des Amtsgerichts Hamburg-Bergedorf einbezogen.

51.000 Euro teuren Audi von Autohaus in Osterode ausgeliehen

Bei der ersten Tat im März 2021 hatte sich der Angeklagte in einem Autohaus in Osterode einen Audi SQ7 im Wert von 51.000 Euro für eine vermeintliche Probefahrt ausgeliehen. Dort legte er einen niederländischen Ausweis, einen Führerschein und eine Meldekarte vor. Sämtliche Dokumente waren allerdings gefälscht, eine gültige Fahrerlaubnis besaß er ebenfalls nicht. Statt das Auto wie vereinbart nach spätestens einer Stunde zurückzubringen, brauste er damit über die Autobahn 7 in Richtung Hamburg. Dies konnten die Ermittler deshalb nachvollziehen, weil er mit dem mehr als 500 PS starken Auto an der Anschlussstelle Ramelsloh geblitzt wurde. Wo er dann hinfuhr, blieb unklar. Der Pkw wurde nicht wieder aufgefunden.

Wenige Tage später lieh er sich wiederum unter Vorlage der gefälschten Dokumente in einem Autohaus im westfälischen Münster einen VW-Campingbus im Wert von knapp 54.000 Euro für eine Probefahrt aus. Anschließend soll er das Fahrzeug laut Anklage zwei unbekannten Mittätern übergeben haben. Diese hätten den Wagen später für knapp 43.000 Euro an einen Zeugen verkauft.

Angeklagter hatte von Anfang an vor, mit Autos zu verschwinden

Der Angeklagte hatte zu Beginn des Prozesses in einer von seiner Verteidigerin verlesenen Erklärung die Vorwürfe weitgehend eingeräumt. Demnach hatte er von Anfang an vorgehabt, mit den Autos zu verschwinden. Er habe damals Geld gebraucht, weil er seit rund einem Jahr auf der Flucht gewesen sei, nachdem er von einem Freigang nicht wieder in die JVA Fuhlsbüttel („Santa Fu“) zurückgekehrt war.

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Eine Bekannte habe ihm dann vorgeschlagen, Autohäuser „abzuzocken“. Diese sei die Drahtzieherin der Autobetrügereien gewesen. Sie habe die Autohäuser ausgekundschaftet, deren Verkaufsangebote studiert und ihn auch dorthin gefahren. Der Angeklagte gab an, dass er für den Transfer der beiden unterschlagenen Fahrzeuge jeweils 1.000 Euro erhalten habe. Er sei auch am Verkaufserlös des VW-Busses beteiligt worden, 5.000 Euro habe er erhalten. Beim Audi sei er dagegen „abgezockt“ worden.

Verhängte Strafe liegt über Forderung der Staatsanwaltschaft

Das Gericht ging davon aus, dass er insgesamt 7.000 Euro erhalten hatte, und ordnete die Einziehung dieses Wertes an. Die von der Kammer verhängte Strafe lag über der Forderung der Staatsanwaltschaft. Diese hatte auf eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten plädiert, die Verteidigung hatte sich diesem Antrag angeschlossen. Nach Angaben einer Gerichtssprecherin ist das Urteil rechtskräftig geworden.

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