Berlin. Der Ex-Präsident ist ein verurteilter Straftäter. Was auf ihn zukommt, erfährt er am 11. Juli – und danach droht ihm weiteres Ungemach.

Der Mann, der im November ein zweites Mal zum US-Präsidenten gewählt werden möchte, ist ein verurteilter Straftäter. Die Jury im historischen Schweigegeld-Prozess um die Porno-Darstellerin Stormy Daniels sieht es als erwiesen an, dass Donald Trump während des US-Wahlkampfes im Jahr 2016 seine Geschäftsunterlagen gefälscht hat. Seine Befürchtung: die Zahlungen an seine Sex-Affäre in Höhe von 130.000 Dollar könnten öffentlich werden und seine Chancen auf das Amt gefährden.

Nach dem Schuldspruch wird nun mit Spannung erwartet, welches Strafmaß den Ex-Präsidenten erwartet. Schließlich dürfte die Frage, ob er eine Gefängnisstrafe absitzen muss, seine Präsidentschaftskandidatur maßgeblich beeinflussen. Das Strafmaß wird am 11. Juli verkündet. Wie könnte es aussehen?

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Die Mehrheit der Rechtsexperten glaubt nicht, dass Donald Trump eine Gefängnisstrafe fürchten muss. Weil der 77-Jährige nicht vorbestraft ist und auch keine Gewalttat begangen hat, sei „seine kurzfristige Inhaftierung unwahrscheinlich“, so die juristische Einschätzung. Nach Gesetzeslage im Bundesstaat New York könnte Trump maximal für vier Jahre ins Gefängnis kommen.

Donald Trump: „Kurzfristige Inhaftierung unwahrscheinlich“

Eine Vollstreckung vor Abschluss eines programmierten Berufungsverfahrens, das Monate bis Jahre dauern und vor dem Obersten Gericht in Washington landen kann, trauen Richter Juan Merchan nur wenige Beobachter zu. Merchan würde sich angreifbar machen – nicht nur, weil er den republikanischen Präsidentschaftskandidaten de facto aus dem Wahlkampf nehmen würde. Eine Haftstrafe ist darüber hinaus nicht die einzige Sanktionsmöglichkeit für Straftaten der niedrigsten Klassifizierungsstufe in New York. Auch eine hohe Geldbuße oder eine Bewährungsstrafe kämen in Betracht.

Trump schuldig gesprochen: Was das historische Urteil bedeutet

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    Landläufige Meinung von Beobachtern des Prozesses: Bis zum Abschluss des Berufungsverfahrens, das seine Verteidiger bereits angekündigt hatten, bleibt Trump ein freier Mann. Theoretisch stehen bei weiteren Prozessen zwar noch einschneidendere Schuldsprüche aus. Faktisch aber liegen diese in weiter Ferne.

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    Da ist etwa der Sturm auf das Kapitol, bei dem Trumps Anhänger am 6. Januar 2021 eine Spur der Verwüstung hinterließen. Die Anklage wirft Trump Verschwörung vor. Mit der Lüge von einer gestohlenen Wahl soll er seine Anhänger zu der Tat angestachelt haben. Bei einer Verurteilung würden Trump mehrjährige Gefängnisstrafen drohen. Sollte Trump zum US-Präsidenten gewählt werden, könnte er sich allerdings selbst begnadigen. Und ein Schuldspruch vor der US-Wahl ist nicht zu erwarten.

    Bei einer Verurteilung bliebe Trump die Begnadigung verwehrt

    Bereits verlesen wurde die Anklageschrift im Verfahren, in dem Trump die widerrechtliche Aufbewahrung von Geheimdokumenten in seinem Privatdomizil Mar-a-Lago vorgeworfen wird. Diese hätten vertrauliche Informationen zu US-Atomwaffen und militärischen Aktivitäten beinhaltet. In weiteren Anklagepunkten geht es um Verschwörung zur Justizbehinderung. Auch hier droht Trump eine Gefängnisstrafe, wenn nicht seine Präsidentschaft eine Begnadigung ermöglicht.

    Wenn auch nur vor einem Bezirksgericht verhandelt, ist auch Trumps Anklage wegen Wahlmanipulation in Georgia brisant: Als amtierender Präsident soll er die zuständige Wahlbeamtin aufgefordert haben, rund 12.000 Stimmen „zu finden“. Die Anklage wirft ihm vor, als Kopf einer Kriminellen Vereinigung agiert zu haben. Mindestens fünf Jahre Gefängnis könnte ihm das einbringen. Dabei ist die Vollstreckung nicht unwahrscheinlich: Da der Fall vor einem Bezirks- und nicht vor einem Bundesgericht verhandelt wird, könnte sich Trump nach seiner Wiederwahl nicht selbst begnadigen.