Berlin. Das Solarpaket I hat die Installation von Balkonkraftwerken deutlich vereinfacht. Ein paar Hürden bleiben aber – etwa für Mieter.

Das Solarpaket I macht für Verbraucher mit einem Balkonkraftwerk vieles einfacher. Mittlerweile genügt es, ein Balkonkraftwerk im Marktstammregister anzumelden. Eine separate Registrierung beim Netzbetreiber entfällt. Statt 600 sollen künftig Wechselrichter mit 800 Watt Einspeiseleistung erlaubt sein. Noch gilt diese 800-Watt-Grenze für Balkonkraftwerke aber nicht. Grund ist, dass vom Verband der Elektrotechnik (VDE) noch eine Normierung fehlt.

Balkonkraftwerk für Mieter: Solarpaket sieht große Änderung vor

Am Markt gibt es derzeit schon Balkonkraftwerke als Set mit 800 Watt Wechselrichter. Per Smartphone-App oder manuell kann die entsprechende Einspeiseleistung angepasst werden. Dem VDE zufolge soll die Normierung bis Jahresende stehen – bis dahin gilt in Deutschland weiter die 600-Watt-Grenze für Balkonkraftwerke. Andere Neuerungen aus dem Solarpaket stehen bislang ebenfalls nur im Papier. Das betrifft auch die Neuregelungen für Mieter.

Künftig soll die Installation eines Balkonkraftwerks als sogenannte privilegierte Maßnahme gelten. Das bedeutet, dass Vermieter oder Eigentümergemeinschaften die Installation bloß noch in begründeten Ausnahmefällen verbieten können. Die entsprechenden Gesetzesänderungen stehen allerdings noch aus. An der Pflicht, dass der Vermieter oder die Eigentümergemeinschaft um Erlaubnis gefragt werden müssen, ändert sich nichts.

Was sind privilegierte Maßnahmen?

Privilegierte Maßnahmen sind besondere gesetzliche Regelungen, die bestimmte Vorhaben und bauliche Maßnahmen begünstigen, um sie einfacher umsetzbar zu machen. Für Balkonkraftwerke in Mietwohnungen bedeutet dies, dass die Mini-Solaranlagen rechtlich bevorzugt behandelt werden, um deren Installation zu erleichtern. Dadurch können Vermieter Balkonkraftwerke nicht ohne weiteres verbieten, sofern keine berechtigten Interessen entgegenstehen. 

Vermieter: Ab wann sind Balkonkraftwerke zustimmungspflichtig?

Ein Blick in den Mietvertrag oder die Hausordnung kann erste Hinweise geben. Generell gilt: Ist eine bauliche Veränderung nötig, muss der Eigentümer immer zustimmen. Das betrifft etwa Balkonkraftwerke für Dächer oder solche, die an der Fassade befestigt werden. Dasselbe gilt, wenn für das Balkonkraftwerk eine neue Steckdose installiert werden muss oder für das Kabel eine Leitung in die Wohnung gelegt wird.

Findet keine bauliche Veränderung statt – etwa, weil das Balkonkraftwerk frei stehend ist – liegt streng genommen keine bauliche Veränderung und damit keine Genehmigungspflicht vor. Den Vermieter oder die Eigentümergemeinschaft vorab zu informieren, ist im Allgemeinen aber nie falsch – zumal ein Balkonkraftwerk für niemanden ein Nachteil ist, sofern Mitmieter nicht beeinträchtigt werden oder andere Gründe wie der Denkmalschutz dagegen sprechen.

Kurz erklärt: Das Solarpaket I der Bundesregierung

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    Stromzähler für Balkonkraftwerke: Ferraris-Zähler aktuell möglich

    Auch alte Stromzähler sollen keine Hürde sein. Zwar sollen perspektivisch in allen Gebäuden digitale Stromzähler verbaut werden, übergangsweise sollen jedoch auch alte Ferraris-Zähler geduldet werden. Der Vorteil hier: Die alten Zähler laufen rückwärts, wenn ein Balkonkraftwerk an das Hausnetz angeschlossen wird. Die Verbraucher zahlen damit also weniger Geld für Strom. Zu beachten ist, dass das nur eine Übergangslösung ist.

    Die Messstellenbetreiber sind in Deutschland dazu verpflichtet, die Stromzähler binnen vier Monate nach Aufforderung durch die Bundesnetzagentur austauschen, berichtete die Stiftung Warentest. Digitale Stromzähler laufen nicht rückwärts – hängt der neue Stromzähler, wird der vom Betreibern nicht genutzte Solarstrom unentgeltlich ins Netz eingespeist. Mieter können dafür aber von einer anderen Neuerung im Solarpaket profitieren.

    Sogenannte Ferraris-Zähler laufen rückwärts, wenn ein Balkonkraftwerk Strom ins Hausnetz einspeist. Verbraucher sparen somit Geld.
    Sogenannte Ferraris-Zähler laufen rückwärts, wenn ein Balkonkraftwerk Strom ins Hausnetz einspeist. Verbraucher sparen somit Geld. © Sina Schuldt/dpa | Unbekannt

    Balkonkraftwerk an Schuko-Stecker anschließen: Was ist erlaubt?

    Künftig soll ein Balkonkraftwerk mit einem gewöhnlichen Schuko-Stecker mit dem Hausstromnetz verbunden werden können. Das könnte die Installation aus Sicht der Bundesregierung erheblich erleichtern, weil dafür eine normale Steckdose ausreicht – diese ist auf vielen Balkons oder Terrassen ohnehin vorhanden. Mieter müssen also nicht mehr eine separate Energiesteckdose installieren, für die es wiederum die Genehmigung des Vermieters und einen Elektrofachmann bräuchte.

    Das Problem hier: Auch für die Nutzung gewöhnlicher Schuko-Stecker muss die Normierung vom VDE angepasst werden. Noch gilt die Änderung also nicht. Der Südwest Rundfunk (SWR) berichtet aber, dass die VDE-Norm kein Gesetz sei und es daher nicht illegal sei, ein Balkonkraftwerk an eine gewöhnliche Haushaltssteckdose anzuschließen. Bisher sind nur wenige Fälle öffentlich bekannt, in denen Bußgelder verhängt wurden.

    Zur Wahrheit gehört auch, dass viele Verbraucher ihr Balkonkraftwerk nicht offiziell anmelden. Entsprechend schwierig sind somit auch Kontrollen. Generell sinnvoll ist, ein Balkonkraftwerk offiziell im Marktstammregister anzumelden – das geht online und kostet nichts. Eine Anmeldung stellt sicher, dass die Bundesnetzagentur sowie die Netzbetreiber einen Überblick behalten und es nicht zu einer Überlastung der Stromnetze kommt.