Duderstadt. Mutmaßlicher Hintermann erhält Bewährungsstrafe, „Läufer“ muss fast drei Jahre ins Gefängnis. Anwältin hält die Strafe deswegen für zu hoch.

Der spektakuläre Betrugsfall aus Duderstadt, bei dem eine bundesweit agierende Bande mit dem „Falsche-Polizisten-Trick“ eine Seniorin um 290.000 Euro geschädigt hatte, geht in die nächste Instanz. Die Verteidigerin eines 27-jährigen Mannes aus dem westfälischen Rheine hat gegen das kurz vor Weihnachten verkündete Urteil des Amtsgerichts Duderstadt Berufung eingelegt.

Das Amtsgericht Duderstadt hatte den 27-Jährigen wegen gewerbsmäßigen bandenmäßigen Betruges in zwei Fällen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Der Angeklagte hatte gestanden, für die Hintermänner der Bande als Geldabholer fungiert zu haben. Seine Verteidigerin hält die Strafe für zu hoch: „Es kann nicht sein, dass der kleine Läufer härter bestraft wird als die Koordinatoren“, sagt Rechtsanwältin Anett Raumschüssel.