Göttingen. Der gewaltsame Tod eines 28-Jährigen in Göttingen wird nun doch kein Fall für den Bundesgerichtshof: Der Angeklagte zog seine Revision zurück.

Der gewaltsame Tod eines 28-Jährigen in der Göttinger Innenstadt wird nun doch kein Fall für den Bundesgerichtshof (BGH). Der 20 Jahre alte Angeklagte hat seine Revision gegen das Urteil des Landgerichts Göttingen zurückgenommen. Damit sei das Urteil rechtskräftig, teilte am Mittwoch Gerichtssprecher Marc Eggert mit.

Die große Jugendkammer hatte den 20-Jährigen Mitte Juli wegen Totschlags zu einer Jugendstrafe von sieben Jahren verurteilt. Noch nicht endgültig geklärt ist die Frage, welche Kosten und Auflagen der Angeklagte zu tragen hat. Diese Entscheidung sei gesondert angefochten worden, so der Gerichtssprecher. pid