Berlin. Wer eine Steuererklärung abgibt, kann viel Geld vom Finanzamt zurückbekommen. Unser Experte erklärt, was man beachten muss.

Ist man verpflichtet, eine Steuererklärung einzureichen, muss diese für das Jahr 2023 bis zum 2. September dieses Jahres abgeben worden sein. Wird man steuerlich beraten, verlängert sich die Abgabefrist auf den 2. Juni 2025.

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Viele Millionen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in Deutschland sind hingegen nicht verpflichtet, eine Steuererklärung einzureichen. Manchmal aber müssen Angestellte auch eine Steuererklärung abgeben. Eine Pflicht dazu besteht zum Beispiel, wenn man verheiratet ist, beide Partner arbeiten, man die Steuerklassen 3 und 5 oder die Steuerklasse 4 mit Faktor hat. Verpflichtend eine Steuererklärung abgeben muss man auch, wenn man mehr als 410 Euro Entgeltersatzleistungen wie Elterngeld oder Kurzarbeitergeld im Jahr 2023 erhalten hat.

Diese Strafe wird fällig, wenn man verspätet die Steuererklärung einreicht

Falls man eine Steuererklärung abgeben muss und das verspätet macht, kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen. Dieser Verspätungszuschlag beträgt mindestens 25 Euro pro Monat und ist auf einen Betrag von 25.000 Euro beschränkt. Außerdem kann ein Zwangsgeld von bis zu 25.000 Euro festgesetzt werden, meistens beträgt das Zwangsgeld, wenn eines festgesetzt wird, aber zwischen 100 und 500 Euro.

Fabian Walter, besser bekannt als Steuerfabi, gibt Ihnen hier regelmäßig Steuertipps.
Fabian Walter, besser bekannt als Steuerfabi, gibt Ihnen hier regelmäßig Steuertipps. © FUNKE Foto Services | Sergej Glanze

Gerade bei denjenigen, die freiwillig eine Steuererklärung abgeben können, lohnt es sich häufig aber besonders. Von 14,4 Millionen Steuerpflichtigen, die freiwillig abgegeben haben, erhielten 12,7 Millionen eine Steuererstattung. Diese lag im Durch­schnitt bei 1.095 Euro. Besonders häufig waren Rück­erstattungen zwischen 100 und 1000 Euro (57 Prozent). Bei 8 Prozent der Betroffenen fiel die Rück­zahlung geringer als 100 Euro aus. Beträge über 5000 Euro erstatteten die Finanz­ämter in 2 Prozent der Fälle.

Was man tun kann, wenn der Steuerbescheid da ist: Einspruch – oder nicht

Wenn man die Steuererklärung schon abgegeben hat und noch einen Fehler entdeckt hat, kann man das noch berichtigen, bis der Steuerbescheid kommt. Ist der Steuerbescheid da, hat man zwei Möglichkeiten, Steuerbescheide ändern oder aufheben zu lassen.

Wichtige Steuer-Tipps von Steuerfabi:

Man kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids Einspruch beim Finanzamt einlegen. Oder man kann einen Antrag auf schlichte Änderung stellen. Letzteres ist manchmal sinnvoller, da bei einem Einspruch der gesamte Steuerbescheid nochmals geprüft wird und nicht nur die eine Sache. Das kann dann seitens des Finanzamts zur sogenannten Verböserung führen und somit zum eigenen Nachteil werden, sollte das Finanzamt nochmal etwas anderes entdecken.

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