Göttingen. Nach Magen-Darm-Infektionen im Juni an Kitas und Schulen im Kreis Göttingen legt jetzt das zuständige Veterinäramt seinen Abschlussbericht vor.

Die Stadt Göttingen hatte am 13. Juni über den Ausbruch von Magen-Darm-Infektionen an 22 Kindertagesstätten und Schulen im Landkreis Göttingen informiert (wir berichteten). Als Auslöser stand ein Dessert unter Verdacht, das von einer Großküche an insgesamt 57 Kindertagesstätten und Kinderkrippen sowie acht weiterführende Schulen - davon eine im Landkreis Northeim - geliefert worden war. Jetzt liegt der Abschlussbericht vom Veterinäramt für Landkreis und Stadt Göttingen zu dem Vorfall vor.

Die verschiedenen Einrichtungen im Landkreis Göttingen hatten ihre Gemeinschaftsverpflegung von einer Göttinger Großküche bezogen. Im Abschlussbericht heißt es nun, dass Noroviren in den Lebensmitteln und Rohwaren nicht direkt nachgewiesen werden konnten.

Befragungen in betroffenen Einrichtungen und Stuhlproben

„Allerdings führen die umfassenden Befragungen der Einrichtungen und Erzieherinnen, die daraus resultierende statistische Auswertung und die Genomsequenzierung der positiven Stuhlproben zu dem eindeutigen Schluss, dass das von der Bio-Küche-Leinetal gelieferte Essen Auslöser der Erkrankungen waren. Auch wenn das konkrete Lebensmittel nicht festzustellen war, bleibt der dringende Verdacht, dass ein selbst hergestelltes Dessert, in dem u.a. eine Tiefkühl-Beerenmischung verarbeitet wurde, für die Krankheitsfälle verantwortlich war“, teilt der Landkreis Göttingen mit.

Bei umgehender Kontrolle der Großküche keine Hinweise auf Hygienemängel

Der Geschäftsführer der Großküche im Landkreis Göttingen hatte am Vormittag des Freitags, 9. Juni, selbst den Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Verbraucherschutzamtes für den Landkreis und die Stadt Göttingen darüber informiert, dass ihm Magen-Darm-Erkrankungen bei Kindern aus Kindertagesstätten bekannt geworden waren. Diese Einrichtungen waren mit Essen aus seiner Großküche beliefert worden. Daraufhin statteten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Lebensmittelüberwachung dem Küchenbetrieb umgehend einen Kontrollbesuch ab. Hinweise auf Hygienemängel ergaben sich dabei nicht.

Die im Betrieb vorhandenen sogenannten „Rückstellproben“ – dies sind jeweils den gefertigten Speisen entnommene Proben – wurden in Abgleich mit den Speiseplänen der letzten zwei Wochen amtlich in Verwahrung genommen. Im Betrieb selbst waren keine Erkrankungsfälle aufgetreten.

Als möglicherweise krankheitsauslösende Speise war ein Dessert in Betracht gekommen. Von diesem Dessert gelangten mehr als 1.700 Portionen zur Verteilung in die Kindertagesstätten, Kinderkrippen und weiterführenden Schulen.

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